Wir generieren und schaffen Lebensplätze für Tiere aus der Nutztierhaltung!
Die
Nachfrage
nach
solchen
Lebensplätzen
steigt
stetig
und
leider
sind
entsprechende
Unterkünfte
rar
oder
entsprechen
oftmals nicht den Anforderungen der Tierbesitzer.
Unser
Konzept,
solche
tierfreundliche
Unterkünfte
zu
schaffen,
ist
dort
anzusetzen,
wo
bereits
die
notwendige
Infrastruktur
vorhanden
ist
und
alle
diesbezüglichen
Bewilligungen
und
Auflagen
für
Tierhaltung
erfüllt
sind.
Neben
diesen
entscheidenden
Faktoren
kommt
noch
das
Know-how
und
eine
im
besten
Fall
über
Generationen
hinweg
grosse
Erfahrung
der
BetreiberInnen
in der Landwirtschaft.
Unsere
fachlichen
wie
auch
sozialen
Ansprüche
an
künftige
KooperationspartnerInnen
sind
hoch
und
werden
seriös
und
über
einen längeren Zeitraum hinweg geprüft und eingeschätzt.
Benutzen Sie bitte die nachfolgenden Selektionskriterien, um die gewünschten Informationen abzurufen.
Nachfolgend
beschreibt
und
definiert
die
Stiftung
die
von
ihr
aufgestellten
Richtlinien
&
Anforderungen
für
geführte
und
namentlich
bezeichnete
Pensions-,
Lebens-
und
Gnadenhofplätze,
welche
erfüllt
sein
müssen,
um
„Nutztiere",
die
durch
die
Stiftung
getragen
und
/
oder
mitfinanziert
werden,
langfristig
zu
platzieren.
Ferner
finden
Sie
Informationen
über
unsere
Patenschaftsmodelle
, Kostenrechnungen und unseren Bemühungen, Menschen mit „Nutztieren“ zu helfen.
StifNu
- Stiftung für Nutztiere
Stiftung für Nutztiere
Hauptseestrasse 115
6315 Morgarten / ZG
© 2015 stifnu.ch | alle Rechte vorbehalten by Stiftung für Nutztiere
Warum Patenschaften und
Spenden den Tieren helfen…
NEWS 1 / 3
Ein neues und
benutzerfreundliches
Webseiten-Design für
die Domain
stifnu-tiere.ch
wurde heute,
29.12.2024 online
geschaltet.
Dezember 2024
NEWS 3 / 3
Stiftungsbeiträge
werden ab sofort nicht
mehr auf Facebook
und Instagram
publiziert!
(unsere Konten wurden
mehrfach gehackt)
Dezember 2024
NEWS 2 / 3
alle Seiten der
Domain stifnu.ch
werden ebenfalls im
Laufe des
1. Quartal 2025 auf
das Webseiten-Design
von stifnu-tiere.ch
umgestellt.
Dezember 2024
Kostenrechnung
Die
nachfolgenden
Beispiele
sollen
aufzeigen,
welche
finanzielle
aber
auch
persönliche
Verantwortung
langfristig
eingegangen
werden
muss,
wenn
sich
ein
Tierfreund
dafür
entscheidet,
einem
oder
gar
mehreren
dieser
wunderbaren
Tiere
ein besseres Leben zu ermöglichen.
Die
Zahlen
sind
Fakten,
sollen
aber
nicht
abschrecken
und
schon
gar
nicht
Menschen
daran
hindern,
sich
weiterhin
für
unsere
Nutztiere
einzusetzen.
Je
grösser
die
Zustimmung
im
Familien-
,
Bekannten-
&
Freundeskreis
für
eine
solches
Vorhaben
ist,
je
grösser ist auch die Chance dafür, kurz- mittel- und langfristige finanzielle Unterstützung aus diesen Kreise zu erhalten.
Unsere
Kostenrechnungen
basieren
auf
Erfahrungswerten
von
Stiftungseigenen
Tieren,
als
auch
von
Tieren
die
auf
uns
bekannten Lebehöfen und Tierpensionen untergebracht sind.
Die
gelisteten
Zahlen
sollen
die
Wichtigkeit
einer
fundierten
und
klar
strukturierten
finanziellen
Planung
langfristig
aufzeigen.
Nicht
in
jedem
Fall
(ausser
die
fixen
mtl.
Pensionsgebühren)
werden
die
aufgeführten
Beträge
auch
wirklich
in
vollem
Umfang
benötigt.
Sie
sollen
aber
dennoch
in
die
Kostenrechnung
einfliessen,
um
ein
Maximum
an
finanziellen
Rücklagen
sicherzustellen.
Ebenfalls
sind
die
Angaben
über
die
Lebenserwartungen
der
unterschiedlichen
Tierarten
mit
Vorsicht
zu
geniessen.
Letztendlich
müssen
wir
uns
bewusst
darüber
sein,
dass
in
der
heutigen,
modernen
Nutztierindustrie
alle
betroffenen
Tiere
spezifisch
auf
ihre
Nutzfunktion
hin
auf
maximale
Leistungsoptimierung
gezüchtet
und
z.T.
auch
genetisch
manipuliert
wurden.
Es
gibt
bis
heute
keine
wissenschaftlich
fundierten
Erkenntnisse
über
die
effektive
und
natürliche
Lebenserwartung
eines
solchen
manipulierten
Geschöpfes,
da
sie
in
der
Regel
viel
zu
früh
ihrem
unausweichlichem
Schicksal
zugeführt
werden.
Die
Erfahrungen
die
wir
als
Stiftung
bis
dato
mit
unseren
Tieren
gemacht
haben
und
mit
Tieren
auf
anderen
Lebehöfen
können
unterschiedlicher nicht sein.
Letztendlich
hängen
viele
Faktoren
wie
z.B.
Zucht,
Rasse,
Futter,
Ernährung,
Stall-Haltung,
Behandlung
durch
den
Besitzer,
generelle
Stressfaktoren
(Geburten,
Galtzeiten,
Krankheiten
etc.)
und
nicht
zuletzt
die
physisch
wie
auch
psychische
Konstellation
zusammen,
wie
sich
ein
Tier
in
einer
nachträglich
Stressfreien
und
behüteten
Lebensumgebung
entwickelt.
In
erster
Linie
aber
zählt
für
uns
doch
nur,
dass
wir
diesen
Geschöpfen
einen
solchen
unbekümmerten
Lebensabend
ermöglichen
können und dürfen - solange es dauert.
Beispiele:
Kuh / Ochse
Esel / Maultier
Schweinewesen
Schaf / Ziege
Wiederkehrende Kosten
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
20 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
mtl.
1 Jahr
10 Jahre
Pensionskosten (ausgehend von)
200.-
2‘400.-
24‘000.-
48‘000.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Impfungen / Entwurmen (variabel / jährlich)
ca. 15.-
180.-
1‘800.-
3‘600.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Klauenpflege (variabel / jährlich)
ca. 10.-
120.-
1‘200.-
2‘400.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Veterinärkosten (variabel)
ca. 40.-
480.-
4‘800.-
9‘600.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Unvorhergesehenes (variabel)
ca. 50.-
600.-
6‘000.-
12‘000.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Total
ca. 315.-
3‘780.-
37‘800.-
75‘600.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
.-
Lebenserwartung für:
ca. Jahre
Kühe / Ochsen
20-23
Schweinewesen
5-12
Schafe / Ziegen
15-18
Legehennen
1-5
Esel / Maultier
14-18
Pferde
18-30
Stiftung für Nutztiere - StifNu / 16.11.2021
So Helfen wir…
Das
erklärte
Ziel
der
Stiftung
beinhaltet
unter
anderem,
so
vielen
Nutztieren
wie
nur
möglich
ein
Leben
nach
ihrem
Dienst
an
der
Gesellschaft
auf
einem
Lebe-
oder
Pensionshof,
frei
von
jeglichem
weiteren
Nutzungsanspruch
zu
ermöglichen.
Hierfür
unterstützt
und
begleitet
die
Stiftung
aktiv
Menschen
die
ein
ihr
lieb
gewonnenes
„Nutztier“
aus
dem
Kreislauf
der
Nutztierhaltung herauskaufen und es in einem nach unseren Stiftungsrichtlinien geführten Lebensplatz unterbringen möchten.
Die
Stiftung
stellt
dafür
unter
Berücksichtigung
klarer
Vorgaben
(
Kriterienkatalog
)
begrenzte
finanzielle
Eigenmittel
zur
Verfügung,
um
allfällige
Engpässe
beim
Herauskaufen
eines
Tieres,
sowie
für
deren
Unterhalts-
und
Transportkosten
abzufedern.
Ferner
hilft
die
Stiftung
geeignete
Lebe-
/
Pensionshöfe
für
die
entsprechenden
Tiere
zu
finden,
organisiert
den
Transport
des
Tieres
(wenn
gewünscht)
und
bemüht
sich
auch
aktiv
darum,
entsprechende
Patenschaften
für
die
Tiere
zu
finden um deren Weiterfinanzierung sicherzustelln.
So gehen Sie vor;
Der
/
Die
Hilfesuchende
hat
wahrheitsgetreu
die
Punkte
im
Kriterienkatalog
zu
beantworten.
Alle
Angaben
werden
von
uns
selbstverständlich
streng
vertraulich
und
mit
äusserster
Sorgfalt
behandelt.
Sie
dienen
uns
für
die
Einschätzung
der
geschilderten
Situation,
sowie
für
eine
Beurteilung
über
eine
mögliche
finanzielle
Hilfeleistung
durch
die
Stiftung.
Ein
abschliessendes
und
persönliches
Gespräch
zwischen
Stiftungsvertreter/Stiftungsvertreterin
und
der/dem
Hilfesuchenden
sollen letzte Unklarheiten beseitigen und mögliche noch vorhandene Zweifel ausräumen.
Der
Stiftungsrat
entscheidet
nach
sorgfältiger
Prüfung
und
Abwägung
aller
Angaben
und
Fakten
und
informiert
zeitnah
und
persönlich über den getroffenen Entscheid.
Bitte
haben
Sie
Verständnis
dafür,
dass
wir
nicht
in
jedem
Fall
immer
helfen
können.
Sollte
der
/
die
Hilfesuchende
über
keine
eigenen
finanziellen
Mittel
für
das
Herauskaufen
und
den
Unterhalt
des
betroffenen
Tieres
verfügen,
ist
für
eine
mögliche
Hilfeleistung primär immer entscheidend, wie gross die aktuelle, finanzielle Rücklage der Stiftung für Notfälle ist.
Die
Stiftung
muss
in
erster
Linie
die
langfristige
Finanzierung
der
Stiftungseigenen
Tiere
sicherstellen.
Entsprechende
Rücklagen
für
Notfälle
und
Hilfeleistungen
generiert
die
Stiftung
ausschliesslich
aus
Spenden,
Gönnerbeiträgen
und
Patenschaften.
Um
einen
Einblick
in
die
jährliche
Kostenrechnung
eines
Tieres
zu
erhalten
wählen
Sie
bitte
im
Menü
das
Auswahlkriterium
Kostenrechnung.
Bitte
entnehmen
Sie
die
für
den
Stiftungsrat
massgeblichen
Kriterien
für
eine
allfällige
Unterstützung
durch
die
Stiftung
aus
der Menüauswahl <<
Kriterienkatalog
>>.
Stiftung für Nutztiere - StifNu / 16.11.2021
Richtlinien - Unterbringung und Haltung der Tiere:
1
.
Auf
dem
Hof
/
Betrieb
der
von
der
Stiftung
vermittelten
Tiere
dürfen
keine
Nutzungsansprüche
gegenüber
jedwelchen
Tieren vorhanden sein. Unter Nutzungsanspruch versteht die Stiftung nachfolgende Bezeichnungen;
- Keine aktive oder passive Reproduktionen (Züchtung von tierischem Leben) – Ausnahmen sind unter
Punkt 9
beschrieben.
- Keine wirtschaftliche und/oder kommerzielle Haltung von Tieren (z.B. Massen- und / oder Masttierhaltung, Milchbetrieb,
Aufzuchtbetrieb, Viehhandel, Käfighaltung, Anbindehaltung etc.)
Zusatz
I:
In
speziellen
Ausnahmefällen
(z.B.
Übergangszeit
von
der
Nutztierhaltung
auf
Alternativhaltung
(Lebehof,
Pensionshof
etc.)
gewährt
die
Stiftung
eine
beschränkt
andauernde
Übergangsphase
der
oben
beschriebenen
Nutzungs-
ansprüche.
Die
Zustimmung
zu
solchen
Ausnahmefällen
muss
im
Stiftungsrat
jeweils
mittels
Mehrheitsbeschluss
erfolgen.
Im
weiteren
gelten
oben
beschriebene
Einschränkungen
für
Nutzungsansprüche
nicht,
wenn
den
Stiftungstieren
vorübergehend eine provisorische Unterbringung angeboten wird – siehe auch Punkt „
Provisorische Unterbringung
“
2
.
Grundsätzlich
müssen
sich
die
Tiere
in
ihrer
Umgebung
jederzeit
frei
und
artgerecht
bewegen
und
ihre
Futter-
und
Ruhezeiten
selber
bestimmen
können
(keine
Form
von
Anbinde-
und
/
oder
Einzelhaltung).
Ausnahmen
davon
werden
unter
Punkt 3
beschrieben.
3
.
Verletzte
und
/
oder
kranke,
allenfalls
auch
stierige
Tiere
sind
in
einer
akkuraten
Freilaufbox
mit
Tiefeinstreu
zu
separieren.
Eine allfällig medizinische Versorgung durch Veterinär oder Tierspital hat umgehend zu erfolgen.
4
.
Halfterstricke
und
/
oder
Halsbänder
zum
Führen
der
Tiere
sind
nur
solange
erlaubt,
wie
sie
für
eine
allfällig
medizinische
Behandlung,
Transporte,
oder
für
eine
Eingewöhnungsphase (z.B. Herdenintegration)
nötig
sind.
Kuhglocken
(egal
in
welcher
Grösse)
oder
anderweitig
störende
Gegenstände
an
den
Tieren
werden
grundsätzlich
von
der
Stiftung
nicht
toleriert.
5
.
Der
Liege-
und
Ruhebereich
auf
einer
offenen
Liegefläche
soll
eine
Tiefeneinstreu-Matratze
von
mind.
30
cm
dicke
aufweisen. Die Liegefläche soll ausserdem für jede entsprechende Tierart grosszügig berechnet sein.
Während
der
Weidesaison
im
Frühling
und
Sommer
empfehlen
wir
alternativ
zum
Stroh
eine
Einstreu
mit
Sägemehl.
Diese
Alternative
bietet
für
die
Tiere
den
Vorteil
einer
angenehmeren
und
kühleren
Unterlage.
Ferner
bindet
Sägemehl
Urin
und
generell
flüssige
Ausscheidungen
besser,
so
dass
bei
der
täglichen
Reinigung
die
gebundenen
Klumpen
fast
vollständig
beseitigt
werden
können.
Als
positive
Konsequenz
daraus
wird
auch
das
Risiko
einer
möglichen
bakteriellen
Übertragung
auf die Klauen minimiert.
Die
nachfolgenden
von
der
Stiftung
empfohlenen
Richtwerte
für
Liegeflächen
gelten
sowohl
für
ausgewachsene-
als
auch
für entsprechende Jungtiere.
o
für Kühe und Ochsen
min. 9 m² / pro Tier
o
für Schafe / Ziegen
min. 4 m² / pro Tier
o
für Schweinewesen
min. 5 m² / pro Tier
6
.
Der
Aussenbereich
(Freilaufzone),
sowie
der
Laufbereich
im
Laufstall
selbst
muss
über
mind.
zwei
(2)
Zugänge
permanent
erreichbar
und
für
die
Anzahl
der
gehaltenen
Tiere
grosszügig
ausgelegt
sein,
damit
genügend
Ausweichmöglichkeiten
für
die
Tiere
bestehen.
Die
Stiftung
empfiehlt
für
behornte
Kühe
/
Ochsen
eine
Lauffläche
von
15-20m²
/
Tier,
für
nicht
behornte
eine
Lauffläche
von
10-15
m²
/
Tier.
Wird
im
Winterquartier
optional
den
Tieren
noch
einen
Zugang
zu
einer
Hof
nahen
Weide
(bei
geeigneter
Bedingung
auch
im
Winter)
zur
Verfügung
gestellt,
vergrössert
sich
entsprechend
das
Platzangebot.
7
.
Der
Futteraufnahme-
und
Verrichtungsbereich
muss
klar
und
sauber
strukturiert
und
getrennt
sein.
Allfällig
vorhandene
Spaltenböden
und
die
damit
verbundenen
Gülle-Kanäle
werden
nur
nach
individuell
vereinbarten
Kriterien
und
vorgängiger
Sichtung akzeptiert.
8
.
Weideflächen
mit
ausreichendem
Graswuchs
müssen
der
Anzahl
Tiere
entsprechend
vorhanden
sein,
so
dass
ein
dauerhaftes
Verweilen
der
Tiere
draussen
von
Frühling
bis
Herbst
möglich
ist.
Ferner
sollen
sich
wenn
immer
möglich
die
Weideflächen
topologisch
voneinander
unterscheiden.
Ausschliessliche
Steilhänge
als
Weideflächen
werden
für
Kühe
nicht
akzeptiert
(grosses
Unfallrisiko,
für
grössere
und
ältere
Tiere
nicht
geeignet).
Auf
allen
Weideflächen
muss
unter
Berücksichtigung
der
Anzahl
Tiere
ausreichender
Wetterschutz
(Unterstand,
Weidestall
und
/
oder
grössere
Baumgruppen),
sowie genügend Wasser für die Tiere vorhanden sein.
Zusatz
II:
Bei
Schweinewesen
welche
die
Nacht
auf
der
Weide
verbringen,
sollen
entsprechende
Gruppenhütten
vorzugsweise
aus
Holz
und
an
trockenen
Standorten
und
nicht
in
Senken
aufgestellt
werden.
Es
sollen
sich
grundsätzlich
mindestens
zwei
(2)
Hütten
auf
der
Weide
befinden,
so
dass
auch
rangniedere
Schweinewesen
Schutz
in
einer
der
Hütten
finden.
Die
Gruppenhütten
sollten
Platz
für
5
-
8
Tiere
zur
Verfügung
stellen,
die
mit
8-10
kg
Stroh/Tier
eingestreut
werden.
Die
Strohmenge
sollte
so
bemessen
sein,
dass
sich
eine
Strohmatratze
ausbilden
kann,
auch
wenn
ein
Teil
des
Strohs von den Schweinewesen als Futter genutzt wird.
Zusatz
III:
Im
weiteren
muss
den
Schweinewesen
auf
der
Weide
eine
Suhl
Möglichkeit
vorzugsweise
in
einer
Bodensenke
geboten werden, welche
täglich mit ca. 3-6 l Wasser / Tier befüllt werden muss.
Zusatz
IV:
Um
den
Schweinewesen
das
Scheuern
zu
ermöglichen,
sind
entsprechende
Scheuereinrichtungen,
beispielsweise waagrechte oder senkrechte an starken Federn angebrachten Bürsten anzubieten.
9
.
Vermittelte
Tiere
die
zum
aktuellen
Zeitpunkt
trächtig
sind,
sollen
und
müssen
ihre
Jungen
auf
natürliche
Weise
gebären
können.
Vorzugsweise
soll
z.B.
die
Mutterkuh
ihr
Kalb
innerhalb
der
Herde
auf
die
Welt
bringen
können,
anderenfalls
und
nur
in
ausserordentlichen
Ausnahmefällen
und
in
vorgängiger
Rücksprache
mit
der
Stiftung
separiert
in
einer
grosszügigen
Freilaufbox
mit
Tiefeinstreu.
Die
Jungen
sollen
artgerecht
beim
Muttertier
und
innerhalb
der
Herde
heranwachsen
können
und sich über das von der Natur gegebene Euter- / Saugorgan des Muttertieres ernähren, solange es dauert.
Zusatz
V:
Stierkälber
müssen
im
Alter
von
4-5
Monaten
vollnarkotisiert
und
chirurgisch
kastriert
werden
d.h.,
das
äussere
Skrotum
(Hoden)
wird
entfernt.
Alle
anderen
in
der
Nutztierhaltung
"üblichen"
Kastrationsmethoden
wie
Quetschen,
Gümmele
etc.
werden
nicht
akzeptiert,
da
sie
auf
Dauer
nicht
100%
sicher
sind,
schmerzen
und
längerfristig
gesundheitliche
Probleme
verursachen
können.
Die
Kastration
hat
ausschliesslich
durch
qualifizierte
und
kompetente
Veterinäre
I
nnen oder durch ein Tierspital zu erfolgen.
Zusatz
VI:
Kälber
dürfen
grundsätzlich
nicht
enthornt
werden.
Das
Horn
ist
ein
natürlich
und
fast
bis
in
die
Spitze
durchblutetes
Sinnes-
und
Stoffwechselorgan,
das
in
vielerlei
Hinsicht
auch
das
Wesen
und
den
Charakter
des
Tieres
bestimmt und nicht zuletzt das allgemeine Wohlbefinden des Tieres positiv unterstützt und fördert.
Zusatz
VII:
Männliche
Ferkel
und
Lämmer
sollen
so
früh
wie
möglich,
spätestens
aber
nach
2
Wochen
durch
einen
/
eine
Veterinär
I
n schmerzfrei und chirurgisch kastriert werden (entfernen von äusserem Skrotum (Hoden).
Zusatz
VIII:
Ohrmarken
für
neugeborene
Jungtiere
sind
nicht
zwingend
sofort
anzubringen.
Müssen
diese
angebracht
werden, dann nur fachmännisch und von hierfür ausgebildete Personen.
1
0
.
Eine
gesunde
und
natürliche
Lebensqualität
eines
jeden
Tieres
ist
das
höchste
Gut
und
soll
unter
anderem
mit
den
Richtlinien wie unter
Punkt 1 - 9
beschrieben, aktiv unterstützt werden.
Neigt
sich
die
Lebensuhr
eines
Tieres
dem
Ende
entgegen,
soll
ihm
wie
zuvor
auch
mit
Würde
und
Respekt
begegnet
werden.
Die
Beurteilung,
ob
die
jeweilige
Lebensqualität
noch
als
genügend
eingeschätzt
wird,
hängt
einerseits
vom
Tier
selbst,
von
seiner
Krankheit/Gebrechen,
sowie
von
seinen
Besitzern
und
dem/der
zuständigen
Vertrauensveterinär
I
n
ab.
Die
Entscheidung,
ob
ein
Tier
letztendlich
eingeschläfert
werden
muss
und
soll,
wird
nur
gemeinsam
und
zusammen
mit
Veterinär
I
n
und
Tierbesitzer
I
n
getroffen.
Das
betroffene
Tier
soll,
wenn
immer
möglich
innerhalb
der
Herde
euthanasiert
werden , so dass die Herdentiere sich von ihrer Artgenossin / Artgenossen in Ruhe verabschieden können.
Zusatz
IX:
Die
Euthanasie
darf
ausschliesslich
nur
von
erfahrenen
Veterinären
I
nnen
durchgeführt
werden
und
hat
in
zwei
(2) Schritten zu erfolgen.
Schritt 1:
Verabreichen einer angemessenen Beruhigungsspritze (Sedieren), um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen.
Schritt 2:
Verabreichen des eigentlichen, überdosierten Narkosemittels
Zusatz
X:
Der
Abtransport
hat
durch
ein
hierfür
lizenziertes
Unternehmen
zu
erfolgen,
welches
den
leblosen
Körper
einer
gesetzlich vorgeschriebenen Verbrennungsanlage für Grosstiere zuführt.
Ferner
muss
der
Liegebereich
von
Wind
und
Wetter
geschützt
sein
und
soll
jederzeit
über
mindestens
zwei
(2)
sichere
Zugänge
erreichbar
sein.
Allfällige
Liegeboxen
für
Kühe
werden
nur
während
einer
gegenseitig
vereinbarten
und
beschränkten
Übergangszeit
akzeptiert,
da
diese
für
die
Tiere
unbequem
und
in
der
Regel
viel
zu
klein
sind
aber
auch,
weil
sie eine Optimierungskonstante der Nutztierhaltung darstellen.
Stiftung für Nutztiere - StifNu / 16.11.2021 / V.2
Anforderungen - an HofbetreiberInnen
1
.
Der
/
Die
Hofbetreiber
I
n
muss
ein
umfangreiches
Fach-
und
Sachkundewissen
im
Umgang
sowie
der
Pflege
und
Fütterung der zu betreuenden Tiere aufweisen.
2
.
Der
Hof
/
Betrieb
hat
zur
jeder
Zeit
einen
sauberen
und
aufgeräumten
Eindruck
zu
hinterlassen.
Im
Weiteren
muss
mindestens immer ein(e) Tierbetreuer
I
n als Ansprechperson vor Ort sein.
3
.
Die
Würde
und
die
damit
verbundene
Lebensqualität
der
Tiere
stehen
im
Vordergrund.
Zu
jeder
Zeit
soll
den
Tieren
mit
Respekt, Geduld und Achtung begegnet werden.
4
.
Der
Liege-
und
Aussenbereich,
sowie
der
Verrichtungsbereich
muss
mind.
2-mal
im
Tag
(morgens
/
abends)
gründlich
gereinigt
werden.
Bei
starker
Frequentierung
durch
die
Tiere
entsprechend
häufiger.
Im
Liegebereich
sollen
jeweils
die
sichtbaren
Verrichtungen
punktuell
entfernt
und
mit
entsprechend
genügend
Neueinstreu
die
Lücken
wieder
gefüllt
und
ausgeglichen werden.
5
.
Zu
jeder
Tages-
und
Nachtzeit
muss
immer
genügend
Raufutter
bzw.,
Grasfläche
und
Wasser
für
die
Tiere
vorhanden
sein. Das wechseln auf eine neue Weidefläche soll rechtzeitig und ohne Hast und Stress für die Tiere erfolgen.
6
.
Sowohl
drinnen
wie
draussen
soll
für
die
Tiere
jederzeit
die
Möglichkeit
bestehen,
die
für
sie
wichtigen
Mineralien
in
Form
von Lecksteine aufnehmen zu können.
7
.
Kontrollgänge
sollen
mindestens
dreimal
(3x)
täglich
erfolgen
(morgens,
mittags
und
abends).
Die
Kontrolle
beinhaltet
u.a.
das
Beobachten
der
Tiere
auf
Auffälligkeiten
wie
Verletzungen
(innere
wie
äusserliche),
sowie
ungewöhnliches
Verhalten.
8
.
Regelmässige
Klauenkontrolle
vorzugsweise
bei
der
Ausstallung
auf
die
Weide
im
Frühling,
sowie
bei
der
Einstallung
im
Herbst
/
Winter.
Die
Klauenpflege
selbst
hat
durch
einen
ausgebildeten
und
kompetenten
Klauenspezialisten
zu
erfolgen.
Ebenfalls
sind
regelmässige
Entwurmungen
und
allfällige
Impfungen
gegen
Parasiten
und
Krankheiten
vorzunehmen.
Diese liegen im Ermessen des verantwortlichen Tierbetreuers in Rücksprache mit Veterinär
I
n.
Stiftung für Nutztiere - StifNu / 16.11.2021 / V.2
Provisorische Unterbringung
Nicht immer besteht kurz- bis mittelfristig die Möglichkeit, Tiere nach unseren Richtlinien und Anforderungen zu platzieren.
In
einer
solchen
Situation
ist
die
Stiftung
darauf
angewiesen,
dass
Landwirte
I
nnen
oder
Privatpersonen
mit
der
dafür
not-
wendigen Haltungserlaubnis vorübergehend geeignete Plätze gegen entsprechende Unterkunftskosten zu Verfügung stellen.
Dies
gibt
der
Stiftung
ein
Zeitfenster,
um
in
Ruhe
nach
geeigneten
Pensionsplätzen
zu
suchen.
Diese
vorübergehende
Platzierung
versteht
sich
als
Ausnahmefall.
Die
Stiftung
entscheidet
nach
vorgängiger
Sichtung
der
möglichen
Unterkunft
und
unter
der
Voraussetzung,
dass
im
Minimum
das
bestehende
schweiz.
Tierschutz-
&
Haltungsgesetz
für
Nutztiere
eingehalten
wird.
Stiftung für Nutztiere - StifNu / 16.11.2021